Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung ist keine besondere Willenserklärung des Verstorbenen vonnöten. Dieses kann durch Sie als Angehörige in mündlicher Form erfolgen.

Die Trauerfeier kann mit Sarg erfolgen, die Kremation findet in diesem Fall im Anschluss statt und die Beisetzung der Urne erfolgt später im Familienkreis.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, nach der Kremation die Trauerfeier mit Urne durchzuführen, hier erfolgt die Beisetzung im Beisein der Trauergemeinde.

Die Grabauswahl ist wie bei der Erdbestattung, zusätzlich wird in Bispingen eine Baumbestattung an der Lindenallee angeboten.

In Deutschland besteht auch für Urnen ein "Friedhofszwang", das heißt, die Urne muss beigesetzt werden.

Ruhegemeinschaft auf dem Friedhof in Bispingen

Ruhegemeinschaft auf dem Friedhof in Bispingen

Die Lindenallee auf dem Friedhof Bispingen

Die Lindenallee auf dem Friedhof Bispingen